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Impfen ohne Franchise ab 2026

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – wichtige Informationen für Patientinnen und Patienten

Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz viele empfohlene Impfungen ohne Anrechnung an die Franchise.

Für diese Impfungen entstehen Ihnen keine Franchise-Kosten. Der gesetzliche Selbstbehalt bleibt bestehen.

Die Regelung basiert auf der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12a sowie den offiziellen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

 

Welche Impfungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Die Kostenübernahme gilt für prophylaktische Impfungen gemäss BAG-Empfehlungen.
Ob eine Impfung übernommen wird, hängt vom Alter, vom Gesundheitszustand und vom individuellen Risikoprofil ab.

Zu den häufig übernommenen Impfungen gehören unter anderem:

 

Basis- und Auffrischungsimpfungen
• Diphtherie
• Tetanus
• Pertussis (Keuchhusten)
• Poliomyelitis

 

Standard- und Schutzimpfungen
• Masern
• Mumps
• Röteln
• Varizellen (Windpocken)
• Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
• Rotavirus

 

Atemwegs- und Risikogruppen-Impfungen
• Influenza (Grippe)
• Pneumokokken
• RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus – gemäss BAG-Indikation)

 

Weitere empfohlene Impfungen
• Hepatitis B
• Hepatitis A (bei medizinischer Indikation)
• HPV (Humane Papillomaviren)
• FSME (Zeckenimpfung)
• Meningokokken (ACWY / B)
• Herpes Zoster (Gürtelrose)
• COVID-19
• Mpox
• Tollwut (bei medizinischer Indikation)

 

Hinweis: Diese Liste ist nicht abschliessend. Massgebend sind die jeweils gültigen BAG-Empfehlungen gemäss Art. 12a KLV.